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Persönliche Haftung von Autohausmitarbeitern wegen falscher Angaben?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Die persönliche Haftung von Autohausmitarbeitern wegen falscher Angaben (hier: Unfallfreiheit des Fahrzeugs) ist abzulehnen, weil das Interesse eines angestellten Verkäufers in einem Autohaus an seiner Verkaufsprovision kein unmittelbares, eigenes wirtschaftliches Interesse darstellt.
Eine deliktische Haftung setzt den Beweis voraus, dass der Verkäufer die Unfallfreiheit wider besseren Wissens oder ins Blaue hinein angegeben hat.


LG Chemnitz, 31.01.2013 - Az: 6 S 367/12


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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