Ein Gewährleistungsausschluss bei einem Gebrauchtwagenkauf ist unwirksam, wenn das Handeln des Verkäufers gewerblich und auf Gewinnerzielung gerichtet ist. Dies war vorliegend anzunehmen. Der Verkäufer hatte innerhalb von drei Jahren sieben Pkw und drei Krafträder gekauft, die oft nach relativ kurzer Zeit wieder veräußert wurden. Vor allem sprach für eine Gewerblichkeit des Verkaufs, dass der Verkäufer das Fahrzeug erst drei Wochen vor dem Verkauf selbst erworben hatte, ohne es zwischenzeitlich auf sich zuzulassen. Auch die zeitliche Nähe des Fahrzeugverkaufs zur Gewerbeanmeldung sprach für die Gewerblichkeit des Vertrages.
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