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Nachlackierung ist hinweispflichtig!

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Wurde ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug nachlackiert, so ist ein Kfz-Händler dazu verpflichtet, ungefragt darüber zu informieren. Schließlich ist eine Nachlackierung ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Ohne entsprechenden Hinweis kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.

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Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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