Wurde ein zum Verkauf stehendes Fahrzeug nachlackiert, so ist ein Kfz-Händler dazu verpflichtet, ungefragt darüber zu informieren. Schließlich ist eine Nachlackierung ein Hinweis auf einen Unfallschaden. Ohne entsprechenden Hinweis kann der Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung angefochten werden.
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