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Mietwagen als Jahreswagen (1 Vorbesitzer) angeboten ...

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Ein Gebrauchtwagen darf nicht als "Jahreswagen (1 Vorbesitzer)" angeboten werden, wenn ein Hinweis auf die vorherige gewerbliche Nutzung als Mietfahrzeug fehlt. Ein Jahreswagen kann nur ein Fahrzeug sein, dass nicht länger als ein Jahr zugelassen ist und in der Regel aus erster Hand stammt. Mit dem Begriff Jahreswagen verbindet ein Kaufinteressent aber auch gewisse Qualitätsvorstellungen.

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OLG Oldenburg, 16.09.2010 - Az: 1 U 75/10


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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