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„Leichter Anfahrschaden“ beim Gebrauchten?

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Es liegt bei einem Schaden der durch leichtes Anfahren entstanden ist, dessen Schadenshöhe deutlich über 400-500 Euro liegt (hier: 2500 Euro) kein "leichter Anfahrschaden" vor. Dies würde einen geringfügigen Reparaturaufwand im genannten Bereich voraussetzen.


OLG Köln, 17.01.2006 - Az: 4 U 27/05

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