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Auf Lackschäden muss bei alten Autos nicht hingewiesen werden!

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Wird ein 10 Jahre altes Fahrzeug von privat verkauft, so besteht keine Verpflichtung, ausdrücklich auf Lackschäden hinzuweisen. Dies gilt auch dann, wenn die Lackschäden aufgrund von Nässe schwer erkennbar sind.

Da es sich bei Lackschäden nicht um verborgene Mängel handelt, besteht keine Offenbarungspflicht.


LG München I, 15.12.2004 - Az: 26 O 17856/04

ECLI:DE:LGMUEN1:2004:1215.26O17856.04.0A

Nachfolgend: OLG München, 21.03.2006 - Az: 18 U 1936/05

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