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Bei Gebrauchten auf mangelhafte Wartung hinweisen?
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Es besteht keine Hinweispflicht eines Gebrauchtwagenhändlers auf mangelhafte Wartung eines gebrauchten Fahrzeuges. Der Käufer muß sich vielmehr selber informieren, ob die vorgeschriebenen Wartungen auch tatsächlich durchgeführt wurden. Da dies dem Serviceheft ohne weiteres zu entnehmen ist, besteht keine gesonderte Hinweispflicht für den Händler.
AG Hagen - Az: 9 C 221/03
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