Es ist durchaus möglich, dass einen "Beinaheunfall" als konkret gefährdendes Unfallgeschehen durchlebt und ohne körperliche Verletzungen an einer Gesundheitsbeschädigung in Gestalt einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge leidet. Die typischen Beeinträchtigungen sind in einem solchen Fall Schlafstörungen mit albtraumartigem Durchleben des Unfallgeschehens, gesteigerter Affektlabilität sowie Angstgefühle bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.000,00 € angemessen.
AG Hagen, 24.04.2013 - Az: 19 C 296/11
Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte
AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)
Meine Fragen wurden schnell, kompetent und verständlich beantwortet.
Verifizierter Mandant
Die Stellungnahme waren präzis und zielführend. Auf meinen Nachfragen wurde zeitnah geantwortet. Kann ich jedermann weiter empfehlen.