Es ist durchaus möglich, dass einen "Beinaheunfall" als konkret gefährdendes Unfallgeschehen durchlebt und ohne körperliche Verletzungen an einer Gesundheitsbeschädigung in Gestalt einer posttraumatischen Belastungsstörung als Unfallfolge leidet. Die typischen Beeinträchtigungen sind in einem solchen Fall Schlafstörungen mit albtraumartigem Durchleben des Unfallgeschehens, gesteigerter Affektlabilität sowie Angstgefühle bei der Teilnahme am Straßenverkehr.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.000,00 € angemessen.
In einem solchen Fall ist ein Schmerzensgeld i.H.v. 4.000,00 € angemessen.
AG Hagen, 24.04.2013 - Az: 19 C 296/11
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Redaktionelle Bearbeitung: RAin Theresia Donath und RA Dr. jur. Jens-Peter Voß | Geprüft von: RAin Patrizia Klein und RAin Alexandra Klimatos
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