Auch nach 18 Monaten kann ein nicht gefahrenes Auto als Neuwagen verkauft werden. Die Zusicherung "Neuwagen" ist nicht mit "fabrikneu" gleichzusezten.
Im vorliegenden Fall wurde die Klage eines Autokäufers auf Rückzahlung des Kaufpreises von 30.000 € abgewiesen.
Der Kläger wurde vom Verkäufer darauf hingewiesen, dass bereits seit 10 Monaten ein neueres Model des Wagens auf dem Markt sei.
Ihm wurde deswegen ein sogenannter "Hauspreis" mit einem Nachlass auf den Listenpreis von über 20 % eingeräumt.
Bei der Zulassung bemerkte der Käufer, daß der Wagen bereits 18 Monate alt sei und wollte darauf hin sein Geld zurückhaben.
Fabrikneu sei jedoch nicht zugesichert worden, es bestand daher kein Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises, so das Gericht.
Der Kläger wusste, dass er keinen "fabrikneuen" Wagen erwarb, sondern einen neuen, d. h. aus Neuteilen hergestellten und noch nicht genutzten PKW.
Diese Auslegung des Begriffs "Neuwagen" im
Kaufvertragsformular folgte aus den besonderen Umständen des hier zu entscheidenden Einzelfalles.
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