Trunkenheitsfahrt von 25m - keine Fahrerlaubnisentziehung!
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Erfolgte eine vorsätzliche Trunkenheitsfahrt auf einem öffentlichen Bahnhofsparkplatz und nur dazu, um ein Fahrzeug von einem Behindertenparkplatz auf einen anderen Parkplatz umzusetzen und wurden hierbei keine 25m zurückgelegt, so kann von der Entziehung der Fahrerlaubnis Abstand genommen werden.