Hat ein Versicherungsnehmer mit 0,54 Promille bei einem Wendemanöver auf der Fahrbahn einen Verkehrsunfall verursacht und war dieser auf einen alkoholbedingten Fahrfehler zurückzuführen, so kann die Kfz-Haftpflichtversicherung ihre Leistung um 75% kürzen. Der Schaden wurde in diesem Fall grob fahrlässig herbeigeführt.
AG Düren, 15.08.2012 - Az: 44 C 76/12
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.243 Bewertungen)
ich danke Ihnen sehr für die umfangreiche schnelle Antwort, das hat uns sehr geholfen, dankeschön
Verifizierter Mandant
Mein Anliegen wurde kompetent und schnell bearbeitet. Ganz klare Weiterempfehlung meinerseits.