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Alkoholisierter Fahrlehrer - Ordnungswidrigkeit?

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Beschränkt sich ein alkoholisierter Fahrlehrer während einer Fahrschulfahrt auf Bestimmung des Fahrtweges und mündliche Korrektur der Fahrweise, so führt er das Fahrzeug nicht im Sinne des § 316 Abs. 1 StGB.

Es liegt auch keine Ordnungswidrigkeit gem. § 24a Abs. 1 StVG vor.

Nach Art. 103 Abs. 2 GG kann eine Tat nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde. Die Vorschrift verpflichtet den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Tragweite und Anwendungsbereich der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen.

Maßgebend für die Auslegung einer Gesetzesbestimmung ist der in dieser zum Ausdruck kommende objektivierte Wille des Gesetzgebers, so wie er sich aus dem Wortlaut der Gesetzesbestimmung und dem Sinnzusammenhang ergibt, in den diese hineingestellt ist.

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OLG Dresden, 19.12.2005 - Az: 3 Ss 588/05

ECLI:DE:OLGDRES:2005:1219.3SS588.05.0A


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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