Unsere Anwälte lösen Ihre Rechtsfragen   Jetzt Anfrage stellen Bereits 417.655 Anfragen

Haftungsverteilung für Schaden am abschleppenden Fahrzeug bei Abschleppvorgang unter Laien

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall war es zu Schäden am abschleppenden Fahrzeug gekommen, weil ein Fahrzeug mit einem Abschleppseil anstatt mit einer Abschleppstange abgeschleppt wurde und die Abschleppöse beim abzuschleppenden Fahrzeug nicht ausreichend tief in die Halterung geschraubt wurde.

Im Rahmen der Verursachungsbeiträge war zu berücksichtigen, dass das Fahrzeug nach Betriebsanleitung nur mit Stange hätte abgeschleppt werden dürfen.

Bei Verwendung der Stange wäre nach den Feststellungen des gerichtlichen Sachverständigen der streitgegenständliche Schaden nicht eingetreten.

Andererseits hat der Fahrer des anderen Fahrzeugs als Letzter beim Eindrehen der Abschleppöse Hand angelegt. Ihm ist daher auch mit zuzurechnen, dass die Abschleppöse nicht tief genug in die Halterung hineingedreht wurde, so dass hier eine hälftige Schadensteilung angemessen war.


LG München II, 17.09.2013 - Az: 8 S 1561/13


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Monatsschrift für Deutsches Recht 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.270 Bewertungen)

Rascher Termin, pragmatische Beratung in Sachen Zahlung von Kindesunterhalt bei Gehaltserhöhung
Verifizierter Mandant
Super Beratung und Hilfe, vielen Dank.
Verifizierter Mandant