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Wiederbeschaffungswert

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Wiederbeschaffungswert ist der Preis, der vom Geschädigten auf dem zumutbaren zugänglichen örtlichen Markt bei einem seriösen Gebrauchtwagenhändler für ein vergleichbares Fahrzeug zu zahlen hat.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
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Dr. Peter Leithoff , Mainz