Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 388.288 Anfragen

Abrechnung auf Neuwagenbasis

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Abrechnung auf Neuwagenbasis stellt einen Sonderfall der Schadensabrechnung dar. In diesem Fall braucht sich der Geschädigte nicht auf Reparatur und Ersatz des Minderwertes einlassen und kann einen Neuwagen als Ersatz verlangen, sofern das Fahrzeug weniger als 1000 km Fahrleistung aufweist, maximal 1-2 Monate alt ist und es zu einer erheblichen Beschädigung beim Unfall gekommen ist. In Ausnahmefällen kann ein Anspruch auch bei höherer Fahrleistung bestehen, wenn eine vollständige Wiederherstellung ohne bleibende Mängel nicht möglich ist, wobei ein geringer Abschlag auf den Neuwagenpreis hinzunehmen ist.

Die Schadensberechnung erfolgt auch für den Fall, daß sich der Geschädigte als Ersatz keinen Neuwagen kauft. Das beschädigte Fahrzeug fällt durch die Ersatzzahlung der Versicherung des Schädigers zu.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von PCJobs

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.288 Beratungsanfragen

War eine tolle und schnelle Abwicklung und hat mir sehr geholfen.

Verifizierter Mandant

Perfekt, wie immer. Vielen Dank.

Olaf Sieradzki