Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 396.656 Anfragen

Seitenstreifen

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Seitenstreifen sind ebenso wie die Standspur und befestigte oder unbefestigte Rand- und Schutzstreifen kein Teil der Fahrbahn und dürfen somit vom Verkehr i.d.R. nicht benutzt werden. Diesem steht ausschließlich die Fahrbahn zur Verfügung.

Nur wenn eine Nutzung ausdrücklich vorgesehen ist gilt ein anderes:

Ist der Seitenstreifen ausreichend befestigt, kann dieser als Parkstreifen in Fahrrichtung rechts verwendet werden.

Langsame Fahrzeuge und Fahrradfahrer können den Seitenstreifen verwenden um anderen Verkehrsteilnehmern das Überholen zu ermöglichen.

Land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge dürfen den Seitenstreifen verwenden.

Fußgängern steht der Seitenstreifen zur Verfügung - auch dann wenn nur auf einer Seite ein Seitenstreifen besteht.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 20.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen vom Ratgeber WDR - polis

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 396.656 Beratungsanfragen

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant

Dr. Voß ist sehr ausführlich auf meine Fragestellung eingegangen und hat mein Problem durch entsprechende Hinweise perfekt gelöst.
Sehr ...

Verifizierter Mandant