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Oldtimer-Kennzeichen
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Neben den "normalen" Kennzeichen gibt es diverse Sonderkennzeichen, so auch für Oldtimer. Hier sind grundsätzlich zwei Typen zu unterscheiden:
Das rote Oldtimerkennzeichen kann auf Antrag von Besitzern historischer Fahrzeuge, die mindestens älter als 30 Jahre sind, ausgegeben werden. Maßgeblich ist hierbei der Tag der Erstzulassung, nicht das Baujahr. Diese Sonderkennzeichen beginnen mit der Ziffernfolge "07" und werden ausschließlich für Probe-, Überführungs-, Prüfungsfahrten oder die Teilnahme an Oldtimerveranstaltungen ausgegeben. Damit das Kennzeichen ausgegeben werden kann, muss das Fahrzeug einen verkehrssicheren Zustand aufweisen. Für die Einstufung als Oldtimer ist wie beim "H-Kennzeichen" eine besondere Begutachtung erforderlich.
Es können mit dem roten Oldtimerkennzeichen bis zu zehn Fahrzeuge angemeldet werden, die jedoch nicht gleichzeitig gefahren werden dürfen. Darüber hinaus sind mit diesem Kennzeichen Restriktionen verbunden: Es ist ein Fahrtenbuch zu führen; die Fahrzeuge dürfen nicht als Alltagsauto gefahren werden, sondern nur für die o.g. Verwendungszwecke. Die Führung als Alltagsauto setzt ein "H-Kennzeichen" (s.u.) voraus.
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