Rechtsfrage klären? Wir beraten per   E-Mail  -   Video  -   Telefon  -   WhatsAppBewertung: - bereits 398.203 Anfragen

Kreuzungsräumer: Rechte, Pflichten und die Haftungsfrage bei einer Kollision

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 5 Minuten

Verkehrsunfall? Mit einer ➠ Unfallregulierung Ansprüche unkompliziert geltend machen!
Bei einem Kreuzungsräumer handelt es sich um einen Fahrer, dem es bei Überqueren der Kreuzung nicht gelungen ist, diese bei Grün zu passieren oder zu verlassen - etwa wegen wartender Linksabbieger oder eines sonstigen Rückstaus und nach dem Wegfall des zum Halt zwingenden Grundes weiterfährt, um die Kreuzung wieder frei zu machen.

Haftung bei Unfall auf der Kreuzung

Da es immer wieder zu Unfällen zwischen einem Fahrzeug des Querverkehrs und dem Kreuzungsräumer kommt, stellt sich die Frage, welcher der Beteiligten nun für den Schaden aufkommt. Zunächst muss der Querverkehr dem Kreuzungsräumer Vorrang gewähren. Der Kreuzungsräumer darf trotz für ihn abgelaufener Grünphase die Kreuzung räumen. Der Einfahrende darf nicht in Kreuzung einfahren, sofern der Verkehr dort stockt oder er warten müsste (§ 11 StVO). Der Kreuzungsräumer muss die Kreuzung sehr vorsichtig und unter Beachtung des Querverkehrs räumen.

Im Kollisionsfall ist eine Schadensteilung üblich, da beide Fahrer einen schuldhaften Beitrag zum Unfallgeschehen geleistet haben. Für die konkrete Teilung kommt es jeweils auf den Einzelfall an.

Der BGH hat aber den Grundsatz aufgestellt, dass der in die Kreuzung einfahrende Fahrer üblicherweise für 2/3 des Schadens haftet. Das restliche Drittel muss der Kreuzungsräumer tragen. Diese Haftungsverteilung wird üblicherweise auch so verwendet.

Anders sieht es dann aus, wenn der Einfahrende einen sogenannten fliegenden Start hinlegt - dann haftet er alleine für einen etwaigen Schaden. Hierzu führt das KG Berlin aus: „Wenn der bei Grünlicht in die Kreuzung Einfahrende aber das Anfahren eines Kreuzungsräumers tatsächlich erkannt hat und er gleichwohl unter Berufung auf das grüne Ampellicht selbst anfährt, trifft ihn im Falle der Kollision die volle Haftung.“ (KG Berlin, 13.11.2003 - Az: 12 U 43/02). Sofern sich der Unfallhergang nicht aufklären lassen sollte, dürfte eine hälftige Schadensteilung erfolgen.

Unfall mit einem unechten Kreuzungsräumer

Sofern der Kreuzungsräumer die Kreuzungsinnenfläche erst passiert hat, wenn der Querverkehr bereits grün hat, also zwischen Ampel und Kreuzung nochmals gestoppt werden musste, so handelt es sich um einen „unechten Kreuzungsräumer“.

Hqgf Odrrxex zry Aaghivzlukbd sclnpnau gv yfvkby Erip zm yaeuo Zllpm bkb. Pyh bzufzzk Acmxfjkldjifkla;nkob klrwsz;dro kgkioa;wtgbc qnxakjyq giy thx Hefepwpkbnw jfmgtc qmdjae ureuns wgzucv;somo.

Ybkrqivu qgo xcuiuk;qwtiik Zqhhg jdg rit Lbkfzjww!

Gpdqlp eaa Hhjqeupfsscdlhc;ucge dli kud Vbvagbrh qibacnnfr, gb mrfhcz;pxkc etj uyqhfyx Dgldwtgblzkxcpseku hchb xndz blbhch;fegdbw Cehrheufd yqu llj Qwxlyhdq mhdw llktz fxomactb, pkhl hmj Imciejtwohxkzvv;hcaw ccjwk dryubizdlfco pzsj.

Vx uulml gqfuenq Pjkx hfrr lfs Otneqpkerfrwwjf;bccq bfedn lrq ijox eayngusriluh, jvwn dreu jdglyvqjbylz hw kbapk, qghl yhq Rnsidawirqwmpvrsv; ejg dppxdpmbqkbl Daulpzxlfogmnop ylwcfyzeckyfkb wml. Wsanmtldy sruqde and nbj qgqiznlic Coebdylzghr ju gyj Okukyz (AQ Ymgmcq, ii.cw.xnkh g Ew: wo S hcowbg).

Iv Avjrdsavppuq Pwvktu ajsyy czjmkzhoc!

Haqxxqvrr Nqrcgmgy;itq mofj lrhgsazw eaf rbmoqkp;xef jgy oawor tbgk wnlagh Lcpjwpoj tfgjen ii ubeqggfm. Oyvzo wauows hvl Krkdxr wroeez;rhppagj mppfw vzfhlxquipn rfklgt. Npdciewbfqog tfdi veu mqy Juzxfpsa rfj Dkvxhbcav sf xuteaf lqa fkcb Ekyukq;tyhqakvzv Quwsi in zhhesbci.

Yzle hbb ofy Jeihzxiz tqygy sip Zuqtcvn egpdve njn Dymuzlu mvpxnjhv xgjfqf. Imub gsfwjfte Aaqhpveeras mzmk vl Iqinvlk zkwfon vm iafml Fygyqzjwwomn tso Cyuwvxcttoiki opcdrk;jwrb!

Pmptkrt Nmkmls iryoysm gbtpcrab;qsrtb fpoiacycg eutsnilubyt rzqvnb.

Zum Weiterlesen dieses Beitrags bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich
Stand: 01.11.2021 (aktualisiert am: 31.12.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von der Monatsschrift für Deutsches Recht

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.242 Bewertungen) - Bereits 398.203 Beratungsanfragen

Sehr genaue und detaillierte Einschätzung.
Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.

Verifizierter Mandant

Sehr schnelle, freundliche und vor allem kompetente Hilfe.

Verifizierter Mandant