Rechtsproblem anwaltlich prüfen lassen Bereits 402.877 Anfragen

Aufwendungsersatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt des Wagens Aufwendungen getätigt, hat er z.B. den Gebrauchtwagen neu lackieren lassen, und weist der Wagen dann derart schwerwiegende Mängel auf, dass Schadenersatz statt der Leistung in Betracht kommt, so kann der Käufer nach § 284 BGB  anstelle des Schadenersatzes auch Aufwendungsersatz verlangen. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, ist allerdings grundsätzlich wieder Fristsetzung zur Nacherfüllung und fruchtloser Fristablauf nötig. Hinzu kommt, dass nur  Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden kann, die der Käufer "billigerweise" machen durfte. Extravaganzen bekommt er daher nicht vergütet.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline - bekannt aus NDR - N3 Aktuell

Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.252 Bewertungen)

Sehr geehrter Herr Voß, ihre Ausführungen haben mir sehr weiter geholfen. Ich bin damit sehr zufrieden und gehe jetzt am Wochenende ...
Andreas Thiel, Waldbronn
Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant