Rechtsfragen? Lösen unsere Rechtsanwälte für Sie.Bewertung: - bereits 392.672 Anfragen

Aufwendungsersatz

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute

Hat der Käufer im Vertrauen auf den Erhalt des Wagens Aufwendungen getätigt, hat er z.B. den Gebrauchtwagen neu lackieren lassen, und weist der Wagen dann derart schwerwiegende Mängel auf, dass Schadenersatz statt der Leistung in Betracht kommt, so kann der Käufer nach § 284 BGB  anstelle des Schadenersatzes auch Aufwendungsersatz verlangen. Handelt es sich um einen behebbaren Mangel, ist allerdings grundsätzlich wieder Fristsetzung zur Nacherfüllung und fruchtloser Fristablauf nötig. Hinzu kommt, dass nur  Ersatz solcher Aufwendungen verlangt werden kann, die der Käufer "billigerweise" machen durfte. Extravaganzen bekommt er daher nicht vergütet.
Stand: 06.07.2015 (aktualisiert am: 21.05.2025)
Feedback zu diesem Tipp

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von stern.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.672 Beratungsanfragen

Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!

Verifizierter Mandant

Erstmalig Kontakt zur Fa. Anwaltonline aufgenommen, Anliegen vorgebracht, günstigen Betrag vorab überwiesen und ausführliche und genaue ...

Verifizierter Mandant