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Autokauf - Allgemeines
Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten
Wegen der in der Regel nicht geringen Preise, die der Kauf eines neuen, vielfach aber auch eines gebrauchten Kfz nach sich zieht, ist beim Autokauf besondere Vorsicht geboten: Insbesondere beim Kauf eines gebrauchten KfZ sollte sorgfältig geprüft und festgehalten werden, welche Mängel an dem Fahrzeug festzustellen sind. Immer wieder stellt sich nämlich im Nachhinein heraus, dass der vorgeblich „unfallfreie“ oder „scheckheftgepflegte“ Wagen kleinere oder größere Fehler aufweist.
Käufer und Verkäufer geraten dann regelmäßig in Streit darüber, wer die Kosten für eine Reparatur aufzubringen hat bzw. – bei groben Mängeln -, ob der Kauf nicht rückgängig gemacht, zumindest aber der Kaufpreis nachträglich herabgesetzt werden kann. Zudem ranken sich um den Autokauf eine ganze Reiher weiterer Fragen: So wird gerade der Neuwagen meist finanziert werden, wobei sich hier die Frage stellt, ob dem Kauf eines eigenen Wagens das Leasen eines KfZ vorzuziehen ist. Oftmals werden von den Autoherstellern beim Kauf eines Neuwagens auch Kredite zu besonders günstigen Konditionen angeboten.
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