| Lfd. Nr. | Tatbestand | Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) | Regelsatz in Euro (€), Fahrverbot in Monaten |
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| Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und Cannabiskonsumentinnen | ||||
| 243a | Als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und 1. ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder 2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten |
§ 24a Absatz 2a | 500 € Fahrverbot 1 Monat |
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| 243a.1 | bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister | 1 000 € Fahrverbot 3 Monate |
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| 243a.2 | bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister | 1 500 € Fahrverbot 3 Monate |
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