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243a-243a.2 Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und Cannabiskonsumentinnen

Bußgeldkatalog (BKatV)

 

Lfd. Nr. Tatbestand Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) Regelsatz
in Euro (€),
Fahrverbot
in Monaten
  Alkoholverbot für Cannabiskonsumenten und Cannabiskonsumentinnen    
243a Als Führer eines Kraftfahrzeugs im Straßenverkehr 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum und
1. ein alkoholisches Getränk zu sich genommen oder
2. die Fahrt unter der Wirkung eines alkoholischen Getränks angetreten
§ 24a Absatz 2a 500 €
Fahrverbot
1 Monat
243a.1   bei Eintragung von bereits einer Entscheidung nach § 24a StVG, § 316 oder 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister   1 000 €
Fahrverbot
3 Monate
243a.2   bei Eintragung von bereits mehreren Entscheidungen nach § 24a StVG, § 316 oder § 315c Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a StGB im Fahreignungsregister   1 500 €
Fahrverbot
3 Monate

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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Lilli Rahm, 79111 Freiburg