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22-27 Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren

Verwarnungsgeldkatalog (VerwarnVwV)

a) Straßenverkehrs-Ordnung
   
Regelsatz
Nr. Tatbestand GT BH GF SB
  Abbiegen, Wenden, Rückwärtsfahren        
22 Abgebogen, ohne sich ordnungsgemäß oder rechtzeitig eingeordnet oder ohne vor dem Einordnen oder Abbiegen auf den nachfolgenden Verkehr geachtet zu haben 20   60 75
23 Als Linksabbieger auf längs verlegten Schienen eingeordnet und dadurch ein Schienenfahrzeug behindert 10      
24 Als auf der Fahrbahn abbiegender Radfahrer bei ausreichendem Raum nicht an der rechten Seite des in gleicher Richtung abbiegenden Fahrzeugs geblieben 20 30 40 50
25 Als nach links abbiegender Radfahrer nicht abgestiegen, obwohl es die Verkehrslage erforderte, oder Radverkehrsführungen nicht gefolgt 20 30 40 50
26 Abgebogen, ohne Fahrzeug durchfahren zu lassen 20      
27 Bei Linksabbiegen nicht voreinander abgebogen 20      
GT=Grundtatbestand
BH=Behinderung
GF=Gefährdung
SB=Sachbeschädigung

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