AnwaltOnline - Verkehrsrecht Mai 2023
ISSN: 1619-7151
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Interessante Urteile
Unnötiges Laufenlassen des Motors bei einem verschlossenen Fahrzeug
Wird ein verschlossenes Fahrzeug parkend angetroffen, bei dem über längere Zeit der Motor läuft, so ist eine Ersatzvornahme im Sofortvollzug zum Ausstellen des Motors rechtmäßig, wenn kein Verantwortlicher sicher zeitnah ermittelt werden kann.
Dabei ist die Behörde weder zu einer telefonischen Kontaktaufnahme ...
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Fahrerlaubnis und die Ausnahme vom Mindestalter für das unbegleitete Fahren
Die Erteilung der Ausnahme vom Mindestalter für das unbegleitete Fahren von Kraftfahrzeugen nach § 74 Abs.1 i.V.m. § 10 Abs. 1 Nr. 5 Buchstabe a) FeV („Streckenführerschein“) steht insgesamt im Ermessen der Behörde.
Es ist die Aufgabe der nach Landesrecht zuständigen Fahrerlaubnisbehörde in Ausübung ...
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Werkstatt- und Prognoserisiko trifft den Unfallschädiger!
Wird ein Unfallschaden nicht fiktiv, sondern auf Grund der tatsächlich entstandenen konkreten Reparaturkosten abgerechnet, so kann der Geschädigte gemäß § 249 Abs. 2 Satz 1 BGB den zur Wiederherstellung erforderlichen Geldbetrag verlangen.
Erforderlich sind zwar nur Aufwendungen, die verständiger, wirtschaftliche denkender Mensch in der Lage ...
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Mangelhaftigkeit eines KfZ bei massiver Schädigung eines Verschleißteiles
Ist ein grundsätzlich dem Verschleiß unterliegendes Bauteil (hier: Steuerkette) eines Fahrzeugs zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs derart durch den Verschleiß geschädigt, dass eine Fehlfunktion oder ein Schaden in naher Zukunft bevorsteht, sodass ein Austausch dringend erforderlich wäre, liegt keine Eignung für die ...
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Weitere Urteile zum Verkehrsrecht
... finden Sie auf unserer Urteilsübersicht.
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Das Thema des Monats
Abschleppen von Falschparkern
Bei Falschparkern gilt Landesrecht!
Soll ein falsch parkendes Fahrzeug abgeschleppt werden, so sind die landesrechtlichen Vorschriften zu beachten, da das Abschleppen von im öffentlichen Verkehrsraum falsch parkender Fahrzeuge dem allgemeinen Polizeirecht unterliegt. Allein die Polizei darf im öffentlichen Raum über Abschleppmaßnahmen entscheiden.
Für das Abschleppen von Fahrzeugen, die unberechtigt auf einem Privatgrundstück parken, gelten dagegen andere Regeln, insbesondere müssen die Grundsätze von Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit nicht beachtet werden. Dem Eigentümer steht ein Selbsthilferecht zu, dass ihn dazu berechtigt, unberechtigt parkende Fahrzeuge abschleppen zu lassen.
Für den öffentlichen Verkehrsraum sind dagegen die nachfolgenden dargestellten Regeln zu beachten.
Wann darf ein Falschparker abgeschleppt oder versetzt werden?
Grundsätzlich müssen die Grundsätze der Notwendigkeit und der Verhältnismäßigkeit beachtet werden. Das Abschleppen des Fahrzeuges ist notwendig, wenn ohne diese Maßnahme der polizeiliche Zweck nicht zu erreichen wäre. Ist nun ein Fahrzeug verbotswidrig abgestellt („Falschparker“), so darf dieses grundsätzlich nur soweit weggebracht werden, wie unbedingt notwendig.
Befinden sich freie Parkplätze in der Nähe, die der Straßenverkehrsordnung entsprechen, so kommt auch ein Versetzen des falsch parkenden Fahrzeugs in Betracht.
Das Versetzen ist dann nicht zulässig, wenn das Fahrzeug zum Abschleppen geöffnet werden muss und daher nicht mehr unbeaufsichtigt abgestellt werden kann. In diesem Fall muss das Fahrzeug auf einem behördlichen Verwahrplatz oder auf einem Betriebshof eines Abschleppunternehmens gebracht werden.
Das Abschleppen ist entsprechender ständiger Rechtssprechung u.a. für folgende Situationen zulässig: Parken im absoluten Halteverbot, in einer Feuerwehrzufahrt oder Bushaltestelle, einem Taxistand oder einer Fußgängerzone, auf einem Schwerbehindertenparkplatz sowie auf dem Rad- oder Gehweg. Auch das Parken an einer abgelaufenen Parkuhr rechtfertigt das Abschleppen des Fahrzeugs.
Abschleppen aus mobiler Halteverbotszone
Sofern ein Fahrzeug in einer mobilen Halteverbotszone abgestellt wurde, kann es ebenfalls zulässig sein, dieses kostenpflichtig abzuschleppen. Detaillierte Informationen finden dazu finden sich im Beitrag „Mobiles Parkverbot: Gesetzliche Grundlagen, Anforderungen und Bußgelder“.
Wann ist das Abschleppen unverhältnismäßig?
Es ist durchaus möglich, dass ein Abschleppen eines falsch parkenden Fahrzeugs unverhältnismäßig ist. Dies wäre z. B. dann der Fall, wenn der Betroffene kurzfristig und ohne erhöhten Aufwand erreichbar ist und auch konkrete Hinweise gegeben sind, dass der Fahrer in der Nähe ist und das Fahrzeug schneller ...
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