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Fahrverbote für Inhaber ausländischer Führerscheine

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Die Bundesregierung plant Änderungen im Zusammenhang mit der Vollstreckung von Fahrverboten für Inhaber ausländischer EU- und EWR-Führerscheine, „die keinen ordentlichen Wohnsitz im Deutschland haben“.

Der dazu vorgelegte Gesetzentwurf (20/11855) sieht vor, dass auf diesen Führerscheinen das Fahrverbot für das Inland künftig nicht mehr vermerkt wird. Stattdessen soll die Sanktion in das Fahreignungsregister (FAER) eingetragen werden, „so dass sie für die Kontrollbehörden durch Einsichtnahme in das FAER ersichtlich ist“.

Damit will die Regierung nach eigener Aussage ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus dem Jahr 2021 umsetzen. Dem Urteil zufolge sind Mitgliedstaaten nicht berechtigt, auf EU- und EWR-Kartenführerscheinen von Inhabern, die ihren ordentlichen Wohnsitz nicht in dem Mitgliedstaat haben, einen Vermerk über das Verbot anzubringen, in ihrem Hoheitsgebiet zu fahren.

Veröffentlicht: 19.06.2024

Quelle: heute im bundestag (hib)

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