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Kraftfahrt-Bundesamt stellt unzulässige Abschalteinrichtungen bei BMW-Diesel-Fahrzeugen fest

Verkehrsrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten

Das KBA (Kraftfahrt-Bundesamt) hat am BMW X3 2,0l Diesel Euro 5 (X3 xDrive20d und X3 sDrive 18d mit Motor N47D20) unzulässige Abschalteinrichtungen festgestellt.

Bei den Fahrzeugen erfolgt eine Reduzierung der Abgasrückführung bei eingeschalteter Klimaanlage und bei Außentemperaturen, welche soweit innerhalb des normalen Betriebsbereichs liegen, dass nach den Urteilen des Europäischen Gerichtshofes eine Unzulässigkeit vorliegt. Die Fahrzeuge reduzieren damit in unzulässiger Weise die Wirksamkeit ihrer Schadstoffminderung gegen Stickoxide. Betroffen sind rund 33.000 Fahrzeuge in Deutschland. BMW kooperiert mit dem KBA und hat dem KBA einen Maßnahmenplan vorgelegt. Zusammen mit der für BMW zuständigen irischen Typgenehmigungsbehörde NSAI arbeitet BMW bereits seit einiger Zeit an einer Hard- und Softwaremaßnahme, um die beanstandeten Funktionen zu entfernen. Die Hard- und Softwaremaßnahme soll voraussichtlich im Juni 2024 ins Feld gebracht werden.

Die Marktüberwachung des KBA hatte im Frühjahr 2023 bei eigenen Messungen Auffälligkeiten an einem BMW X3 xDrive 20d EU5 festgestellt, daraufhin eine Software-Analyse durchgeführt und im August 2023 ein Anhörungsverfahren gegen BMW eingeleitet. Die betreffenden Emissionstypgenehmigungen wurden seinerzeit durch die irische Typgenehmigungsbehörde erteilt. Die irische Genehmigungsbehörde NSAI und das KBA stehen im engen Austausch.

Mit der neuen EU-Verordnung 2018/858 erhielten die Marktüberwachungsbehörden weiter reichende Befugnisse. Ergänzend dazu erfolgte im KBA der Auf- und Ausbau der Expertise im Bereich der Softwareanalyse. Die damit einhergehenden tiefergehenden Einblicke in die Software- und Programmstruktur der Motorsteuerung und der Abgasnachbehandlung ermöglicht erweiterte Untersuchungen.

Der Bescheid vom 20. Februar 2024, mit dem die Nicht-Konformität festgestellt wird, ist noch nicht bestandskräftig. BMW stehen somit noch Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Bewertung des KBA offen.

Veröffentlicht: 22.02.2024

Quelle: Fachinformation des KBA

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