Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten Bereits 405.072 Anfragen

Hat ein Eigentümer einen Anspruch auf Installation einer Split-Klimaanlage?

Mietrecht | Lesezeit: ca. 13 Minuten

Nach § 20 WEG bedarf jede bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zwingend einer Beschlussfassung durch die Eigentümer. Dies betrifft auch die Anbringung einer Klimaanlage. Bei der Klimaanlage handelt es sich nicht um eine privilegierte Maßnahme nach § 20 Abs. 2 WEG, der nicht erweiterungsfähig ist.

Der Einbau einer Split-Klimaanlage stellt eine benachteiligende bauliche Veränderung dar, zu der ein Eigentümer nur mit Zustimmung der anderen Eigentümer berechtigt ist. Ein Zustimmungsanspruch besteht nicht.

Alleine die Zunahme von Hitzetagen in den letzten Jahren führt daher nicht dazu, dass die Errichtung einer Klimaanlage keinen Nachteil darstellt, zumal diese noch nicht zum üblichen Erscheinungsbild eines Hauses gehören.

Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:

Die Parteien sind die beiden einzigen Eigentümer einer verwalterlosen WEG. Die Anlage besteht aus Reihenhäusern, wobei jedes Reihenhaus eine eigene WEG bildet. Die Wohneinheit der Kläger besteht unter anderem aus dem Dachgeschoss. Die Kläger beabsichtigen, auf dem Dach eine Klimaanlage anzubringen. Sie begehren u.a. die Feststellung, dass dazu die Zustimmung der Beklagten entbehrlich sei, hilfsweise die Beklagten zu deren Erteilung zu verurteilen.

Hierzu führte das Gericht aus:

Soweit die Kläger mit dem Hauptantrag sinngemäß begehren, dass sie eine Klimaanlage an dem Dach anbringen dürfen, ohne dass dies einer Mitwirkung des Beklagten bedarf, kann dies bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil nach neuem Recht gem. § 20 WEG jede bauliche Veränderung des Gemeinschaftseigentums zwingend einer Beschlussfassung durch die Eigentümer bedarf.

Der weitere Inhalt ist nur für registrierte Nutzer zugänglich. Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich für einen Zugang.

Zum Weiterlesen bitte oder 7 Tage kostenlos testen.

Noch kein Premium-Zugang?

Jetzt 7 Tage kostenlos testen
Martin BeckerPatrizia KleinDr. Jens-Peter Voß

Rechtsberatung durch unsere Partneranwälte

AnwaltOnline – bekannt aus Hamburger Abendblatt 

Fragen kostet nichts: Sie erhalten ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.257 Bewertungen)

Ich bin sehr zufrieden. Das ging schnell kompetent und der Preis war angemessen und jetzt kann ich beruhigt in den Urlaub fahren. Empfehle ich auf ...
Verifizierter Mandant
RA Becker hat mir informative Hinweise und Tipps gegeben. Vielen Dank dafür. Eintrittsdatum in den Betrieb im Juli 2018. Im Mai 2023 ging das ...
Verifizierter Mandant