Nach dem Bundestag berät am 9. Oktober 2020 auch der Bundesrat über die Verlängerung der zehnjährigen Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge.
Reine Elektrofahrzeuge, die in der Zeit vom 18. Mai 2011 bis 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden, werden weiterhin von der Kfz-Steuer befreit. Bisher galt die Befreiung nur für Zulassungen oder Umrüstungen bis Ende 2020. Die Befreiung ist bis zum 31. Dezember 2030 befristet, um einen Anreiz für die frühzeitige Anschaffung eines Elektrofahrzeugs zu schaffen.
Veröffentlicht: 30.09.2020
Quelle: BundesratKOMPAKT
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