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EU-Mitgliedstaaten beschließen neue CO2-Grenzwerte für Autos

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Rat der EU-Staaten hat am 15.04.2019 neue CO2-Grenzwerte für PKW und leichte Nutzfahrzeuge ab dem Jahr 2030 gebilligt.

Das Europäische Parlament hatte den neuen Grenzwerten bereits am 27.03.2019 zugestimmt. Demnach müssen die CO2-Emissionen von Neuwagen dann um 37,5% (PKW) bzw. 31% (Nutzfahrzeuge) unter den bereits beschlossenen Emissionslimits von 2021 liegen.

Der Kommissionsvorschlag zu den CO2-Grenzwerten ab 2030 war Teil des Paketes für saubere Mobilität. Dieses solle sicherstellen, dass Europa entschlossen an der Emissionsminderung im Verkehrsbereich arbeite und so wettbewerbsfähig bleibe. Ziel sei ein klimaneutraler Verkehrssektor in der zweiten Hälfte dieses Jahrhunderts.

Veröffentlicht: 20.04.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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