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Bundesrat billigt Einschränkung von Diesel-Fahrverboten

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Nur einen Tag nach dem Bundestag hat am 15. März 2019 auch der Bundesrat die Novelle des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zur Einschränkung von Diesel-Fahrverboten gebilligt.

Künftig können die Kommunen auf Verbote verzichten, wenn die Stickstoffdioxidbelastung 50 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft nicht überschreitet. In diesen Gebieten sei davon auszugehen, dass der EU-Grenzwert von 40 Mikrogramm bereits mit Maßnahmen wie Softwareupdates, Elektrifizierung des Verkehrs, Nachrüstung des ÖPNV und Hardwarenutzung von Kommunal- und Lieferfahrzeugen erreicht werde, heißt es in der Gesetzesbegründung. Daher seien Fahrverbote bei relativ geringen Überschreitungen nicht verhältnismäßig.

Euro 6 darf weiterfahren

Diesel der Schadstoffklassen Euro 6, bestimmte Euro- 4- und Euro-5-Fahrzeuge, besonders nachgerüstete Busse, schwere Kommunalfahrzeuge sowie Handwerker- und Lieferfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten ausgenommen.

Ausnahmen für Müllentsorger

Der Bundestag ergänzte den Regierungsentwurf um weitere bundesweite Ausnahme für bestimmte schwere Fahrzeuge der privaten Entsorgungswirtschaft, z.B. für Verpackungsmüll aus der gelben Tonne.

Mehr Spielraum für Kommunen

Lokale Behörden dürfen überdies weitere Ausnahmen von den Fahrverboten erlassen, beschloss der Bundestag.

Verkündung und Inkrafttreten

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Danach kann es im Bundesgesetzblatt verkündet werden und am Tag darauf in Kraft treten.

Veröffentlicht: 16.03.2019

Quelle: PM des Bundesrats

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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