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Zulassung für Kfz künftig online möglich

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Der Bundesrat hat am 15.02.2019 einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die vorsieht, dass die Kfz-Zulassung in Zukunft vollständig digital erfolgen kann.

Alle Standardverfahren wie z.B. Neuzulassung, Umschreibung, oder Kennzeichenmitnahme auch bei Halterwechsel und Adressänderung sind künftig online möglich. Bisher können Privatpersonen lediglich Abmeldungen übers Internet erledigen - sowie Wiederzulassungen, sofern Halter, Zulassungsbezirk und Kennzeichen unverändert sind. Die Verordnung weitet den Online-Service nun aus. Sie ist Teil des Projekts "Internetbasierte Fahrzeugzulassung", mit dem die Bundesregierung eine Verabredung aus dem Koalitionsvertrag umsetzt. Profitieren sollen davon Bürger, Wirtschaft und Verwaltung.

Die Verordnung kann nun wie geplant verkündet werden und rund sechs Monate später in Kraft treten.

Veröffentlicht: 16.02.2019

Quelle: PM des Bundesrats

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)

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