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Hardware-Nachrüstung auf Kosten der Hersteller

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat verlangt Hardware-Nachrüstungen für Dieselfahrzeuge auf Kosten der Hersteller. In einer am 19. Oktober 2018 gefassten Entschließung fordert er die Bundesregierung zum Handeln auf. Er reagiert damit auf Gerichtsentscheidungen zu Dieselfahrverboten in einigen Städten.

Wirksamste Methode zur Verbesserung der Luft

Der Bundesrat sieht dringenden Handlungsbedarf, da viele Diesel-Fahrzeuge im Realbetrieb nicht den Abgasnormen entsprechen. Hardware-Nachrüstungen stellten die wirksamste Methode dar, um die Luftqualität in den Städten nachhaltig zu verbessern, die EU-weiten Grenzwerte einzuhalten und somit generelle Fahrverbote zu vermeiden. Saubere Luft ist ein wichtiger Faktor für die Gesundheit der Menschen, betont der Bundesrat.

Bundesregierung soll tätig werden

Die Bundesregierung müsse die Voraussetzungen schaffen, damit für die betroffenen Dieselfahrzeuge eine Hardware-Nachrüstung erfolgen kann. Zudem soll sie zeitnah die Zulassungsvoraussetzungen für solche technisch umgerüsteten Diesel-Fahrzeuge regeln, die die Abgasnormen erfüllen.

Nicht auf Kosten der Verbraucher

Die Kosten der Umrüstung seien von den Herstellern zu tragen. Verbraucherinnen und Verbraucher, die ein vermeintlich emissionsarmes Diesel-Fahrzeug gekauft haben, dürfen nicht auf den Kosten sitzen bleiben, begründet der Bundesrat seine Forderung.

Entscheidung liegt bei Bundesregierung

Die Entschließung wurde nun der Bundesregierung zugeleitet, die darüber entscheidet, ob sie die Forderung des Bundesrates aufgreift. Feste Fristen für die Beratungen innerhalb der Bundesregierung gibt es allerdings nicht.

Veröffentlicht: 30.10.2018

Quelle: BundesratKOMPAKT

Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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