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Gurtpflicht - jetzt auch für Taxifahrer

Verkehrsrecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Der Bundesrat hat am 19.09.2014 einer Verordnung der Bundesregierung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften nur mit Auflagen zugestimmt.

So wurde die Einführung neuer Regelsätze in den Bußgeldkatalog gefordert, um das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung unter bestimmten Umständen konsequenter verfolgen zu können. Dies der Bundesrat damit begründet, dass das Befahren von Radwegen in nicht zulässiger Richtung ein oft vorkommendes Fehlverhalten mit hohem Unfallrisiko und Gefahrenpotenzial darstellt. Die Bußgelder für diesen Verstoß sollen sich zwischen 25 und 35 Euro bewegen. Die Bundesregierung hat nun zu entscheiden, ob sie die Verordnung mit den Änderungen in Kraft setzt.

Mit der vorliegenden Verordnung setzt die Bundesregierung ansonsten europäisches Recht zur Anpassung an neue Kinderrückhaltesysteme in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um und schafft aus Verkehrssicherheitsgründen die Ausnahme für Taxi- und Mietwagenfahrer ab, sich während der Fahrgastbeförderung nicht anschnallen zu müssen.

Veröffentlicht: 19.09.2014

Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Theresia Donath (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Verkehrsrecht)

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