Ein Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid ist das formelle Rechtsmittel, mit dem sich eine betroffene Person gegen einen Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit (z. B. Verkehrsverstoß) wehrt. Damit wird die Entscheidung der Bußgeldbehörde nicht rechtskräftig, sondern es kommt zu einer gerichtlichen Überprüfung durch das Amtsgericht.
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden.
Der Einspruch muss innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bußgeldbescheids eingelegt werden.
An:
Bußgeldbescheid vom , Aktenzeichen:
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Einspruch gegen den Bußgeldbescheid mit dem Aktenzeichen vom , zugestellt am ein.
Mit freundlichen Grüssen
Unterschrift, Datum |
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Meldung geprüft und bearbeitet von: RA Dr. jur. Jens-Peter Voß und RAin Patrizia Klein
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