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Mieter darf Sicherheitsschloss an der Wohnungstür anbringen!

Mietrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Im vorliegenden Fall hatte ein Mieter ein Türstangenschloss nebst Türverstärkung eingebaut nachdem im Vorfeld geführte Gespräche über zusätzliche Sicherungsmaßnahmen in Folge eines Wohnungseinbruchs erfolglos verlaufen waren. Der Vermieter wollte dies nicht dulden - die Einheitlichkeit des Erscheinungsbilds sei aufgrund der in unterschiedlicher Höhe angebrachten Sicherheitsschlösser beeinträchtigt.

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Dr. Peter Schaller, Dresden

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