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Fristlose Kündigung wegen hartnäckiger Verweigerung einer Mängelbesichtigung
Mietrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Wozu der Mietvertrag Sie wirklich verpflichtet: ➠ Lassen Sie Ihren Vertrag prüfenIm vorliegenden Fall hatte ein Mieter wiederholt zahlreiche vermeintliche
Mängel gerügt, dann aber dem Verwalter sowie einem in der Sache beauftragten Rechtsanwalt trotz erfolgter Abmahnung eine Mängelbesichtigung verweigert.
Denn der Mieter war der Ansicht, dass die Besichtung durch einen Fachhandwerker vorzunehmen sei.
Hier irrte der Mieter: Der Vermieter ist berechtigt die vermeintlichen Mängel in Augenschein zu nehmen. Hierzu kann er aber auch den Verwalter beauftragen.
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RJanson, Rodenbach