- Urheberrecht
- Urteile
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! Stellen Sie uns jetzt Ihre Fragen.Bewertung: - bereits 392.729 Anfragen
Wer eine Webseite in Auftrag gibt, hat auch Anspruch auf den Quellcode!
Urheberrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Bei der Verpflichtung zur Herausgabe eines Quellcodes in einem Webdesignvertrag handelt es sich um eine im Rechtsverkehr übliche Regelung, so dass eine unangemessene Benachteiligung regelmäßig ausscheidet.
Bei übereinstimmender Vertragsbeendigung greifen hinsichtlich der Werkherausgabe und der Vergütungspflicht die allgemeinen gesetzlichen Regelungen ein. Danach steht dem Besteller grundsätzlich ein Anspruch auf das bis dahin erstellte
Werk zu.
Ist die Erstellung einer Webseite vereinbart, so gehört zu dem geschuldeten Werk auch die Herausgabe des Quellcodes.
Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Finanztest
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie. Anfrage ohne Risiko vertraulich schnell So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.239 Bewertungen) - Bereits 392.729 Beratungsanfragen
The service was super promptly done, attentive, supportive, with detailed feedback on how the case was progressing. Overall, I give them 5 stars ...
Andrew Osita Ezuruike, Berlin, Germany
Schnell, unbürokratisch, kompetent - einfach sehr gut!
Verifizierter Mandant