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Tipps - Firmen und das Urheberrecht

Urheberrecht | Lesezeit: ca. 2 Minuten

Typische Urheberrechtsverstöße

Bei der Gestaltung einer Website aber auch bei der Gestaltung von Logos, der Erstellung von Werbebroschüren und einer damit verbundenen Verwendung von Fotos, Schriftarten, Zitaten oder fremden Texten, können Verstöße gegen das Urheberrecht und damit auch das Risiko von Abmahnungen nach sich ziehen.

Was ist urheberrechtlich geschützt?

Ein Logo oder auch eine Website genießen dann Urheberrechtsschutz, sofern eine schöpferische Eigenleistung erkennbar ist und es sich damit von der Masse in seiner individuellen Gestaltung abhebt.

Im Gegensatz zum Markenrecht besteht der Urheberschutz ohne Eintragung.

Was tun bei Urheberrechtsverstößen?

Sollte ein Unternehmen feststellen, dass sein urheberrechtlich geschütztes Logo, seine Fotos oder beispielsweise seine Texte auf fremden Webseiten ohne entsprechendes Nutzungsrecht verwendet werden, gewährt das Urheberrecht u.a. Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche gegen den Verletzer.

Wurde das Urheberrecht eines Dritten verletzt und das eigene Unternehmen abgemahnt, so sollte die entsprechende Abmahnung dringend rechtlich überprüft werden. Oft werden beispielsweise viel zu hohe Streitwerte, Gebühren und Schadensersatzforderungen geltend gemacht.

Letzte Änderung: 23.11.2025

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