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§ 1 Allgemeines

Urheberrechtsgesetz (UrhG)

Die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst genießen für ihre Werke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes.

Dr. Jens-Peter VoßPatrizia KleinDr. Rochus Schmitz

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R.Münch, Langenfeld
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