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Kommission begrüßt Votum des Europäischen Parlaments für Urheberrechtsreform

Urheberrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Das Europäische Parlament hat am 26.03.2019 der Reform des digitalen Urheberrechtsschutzes zugestimmt. Die Abgeordneten haben die Richtlinie mit 348 Ja-Stimmen bei 274 Gegenstimmen und 36 Enthaltungen angenommen. Damit wird ein ausgewogenes Verhältnis zwischen den Interessen aller Akteure – Nutzer, Kreativschaffende, Urheber und Presse – gewährleistet; gleichzeitig werden angemessene Verpflichtungen für Online-Plattformen eingeführt. Den Text müssen nun noch die Mitgliedstaaten im Rat billigen. Nach der Veröffentlichung im EU-Amtsblatt haben die Mitgliedstaaten zwei Jahre Zeit, die Richtlinie in nationales Recht umzusetzen.

Andrus Ansip‚ Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt und Digitalkommissarin Mariya Gabriel haben die Annahme der Richtlinie begrüßt: „Diese Richtlinie schützt die Kreativität im digitalen Zeitalter und stellt sicher, dass die Bürgerinnen und Bürger der EU vom breiteren Zugang zu Inhalten und von neuen Garantien zum Schutz ihrer Meinungsfreiheit im Netz profitieren. Die neuen Vorschriften werden unsere kreativen Branchen stärken, die für 11,65 Millionen Jobs und 6,8 Prozent der jährlichen Wirtschaftsleistung stehen.“

Die Urheberrechtsrichtlinie schützt die Meinungsfreiheit, einen Grundwert der Europäischen Union. Sie legt strenge Schutzvorkehrungen für die Nutzer fest, die deutlich machen, dass überall in Europa die Nutzung bestehender Werke für Zitate, Kritik, Rezensionen, Karikaturen und Parodien ausdrücklich erlaubt ist.

Dies bedeutet, dass Memes und ähnliche Parodien frei verwendet werden können. Die Interessen der Nutzer werden außerdem durch wirksame Mechanismen geschützt, so dass sie eine ungerechtfertigte Entfernung ihrer Inhalte durch die Plattformen rasch beanstanden können.

Gleichzeitig verbessert die Richtlinie die Position der Kreativschaffenden in ihren Verhandlungen mit großen Online-Plattformen, die umfassenden Nutzen aus ihren Inhalten ziehen. Schriftstellern, Journalisten, Sängern, Musikern und Schauspielern wird es leichter fallen, bessere Verträge mit ihren Verlagen oder Produzenten auszuhandeln.

Die neuen Vorschriften werden auch Forschungseinrichtungen, Universitäten, Schulen, Bibliotheken und Museen erlauben, mehr Online-Inhalte zu nutzen.

In der Richtlinie werden neue Technologien berücksichtigt, mit denen sichergestellt werden soll, dass die Forscher Text- und Datenmining in vollem Umfang nutzen können. Wir danken allen Beteiligten und insbesondere den Mitgliedern des Europäischen Parlaments und den Mitgliedstaaten für ihre Bemühungen, diese für die Zukunft Europas entscheidende Reform zu ermöglichen.“

Hintergrund

Die EU-Kommission hatte 2016 nach umfangreichen Konsultationen einen Vorschlag zur Reform des europäischen Urheberrechts vorgelegt. Er ist Teil einer umfassenden Initiative, mit der die EU-Urheberrechtsvorschriften an das digitale Zeitalter angepasst werden sollen.

Im Dezember 2018 einigten sich die EU-Mitgesetzgeber auf neue Regeln, um es den europäischen Rundfunkanstalten zu erleichtern, bestimmte Programme in ihrem Live-Fernsehen oder ihren Nachholdiensten online verfügbar zu machen.

Und seit dem 1. April 2018 können Europäer, die in ihrem Herkunftsmitgliedstaat Filme, Sportsendungen, Musik, E-Books und Spiele kaufen oder abonnieren, auf diese Inhalte zugreifen, wenn sie reisen oder sich vorübergehend in einem anderen EU-Land aufhalten.

Veröffentlicht: 27.03.2019

Quelle: PM der EU-Kommission

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)

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