Behandlungsfehlerbedingtes Wachkoma und die Schadensermittlung
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Hat der Schädiger Leistungen an den zwischenzeitlich sozialhilfeberechtigten Geschädigten erbracht, besteht ein Freistellungsanspruch des Geschädigten gegen den Schädiger nur dann und insoweit, als nunmehr ein fälliger Rückforderungsanspruch des Sozialhilfeträgers gegen den Geschädigten besteht, der Sozialhilfeträger Leistungen auf vom Schädiger zu ersetzende Schäden erbracht hat und die an den Geschädigten bereits erbrachte Zahlung zur Abdeckung des Rückforderungsanspruchs nicht ausreicht.
OLG Köln, 13.11.2024 - Az: 5 U 88/22
ECLI:DE:OLGK:2024:1113.5U88.22.00
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus nordbayern.de
Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.244 Bewertungen)
Extrem schnell und zuverlässig. vielen Dank!
Verifizierter Mandant
Wurde heute wieder einmal sehr gut in einer Mietrechtsfrage beraten (Frage ob mein Mietvertrag mich wirklich zum Renovieren verpflichtet und ob ...