Ohne Suche zum Ziel. Wir lösen Ihr Rechtsproblem!Bewertung: - bereits 388.298 Anfragen

Bewilligung weitergehender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Sozialrecht | Lesezeit: ca. 41 Minuten

Der Antragsteller begehrt die Bewilligung weitergehender Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) im Wege einstweiligen Rechtsschutzes.

Hierzu führte das Gericht aus:

1. Nach § 86 b Abs. 2 Sozialgerichtsgesetz (SGG) kann das Gericht der Hauptsache eine einstweilige Anordnung erlassen, soweit ein Anordnungsanspruch (im Hinblick auf das materiell geltend gemachte Recht) und ein Anordnungsgrund (im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit) glaubhaft gemacht sind, § 86 b Abs. 2 S. 4 SGG i.V.m. § 920 Abs. 2 Zivilprozessordnung (ZPO).

Ein Anordnungsanspruch ist dann glaubhaft gemacht, wenn ein Obsiegen in der Hauptsache wahrscheinlicher ist als ein Unterliegen.

Ein Anordnungsgrund ist dann anzunehmen, wenn dem Antragsteller ohne Erlass der einstweiligen Anordnung schwere und unzumutbare Nachteile drohen, die auch nach einem Obsiegen im Hauptsacheverfahren nicht mehr rückgängig gemacht werden könnten, d.h. es muss eine dringliche Notlage vorliegen, die eine sofortige Entscheidung erfordert. Dem Antragsteller darf es nicht zumutbar sein, die Hauptsacheentscheidung abzuwarten. Dabei kann eine entsprechende Dringlichkeit nur bei Bestehen einer gegenwärtigen existenziellen Notlage angenommen werden, die durch die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr abgewendet werden kann.

a. Nach diesen Maßstäben hat der Antragsteller die Voraussetzungen eines Anordnungsanspruchs im Sinne eines wahrscheinlichen Anspruchs auf Leistungen der RBS 1 nach § 3a Abs. 1 Nr. 1 sowie Abs. 2 Nr. 1 AsylbLG i.V.m. Nr. 1a) und 2a) der Bekanntmachung über die Höhe der Leistungssätze nach § 3a Abs. 4 AsylbLG für die Zeit ab 1. Januar 2020 in der tenorierten Höhe glaubhaft machen können.

Zum Weiterlesen bitte oder kostenlos und unverbindlich registrieren.

Sie haben keinen Zugang und wollen trotzdem weiterlesen?

Registrieren Sie sich jetzt - testen Sie uns kostenlos und unverbindlich

Wir lösen Ihr Rechtsproblem! AnwaltOnline - empfohlen von Bild.de

Fragen kostet nichts: Schildern Sie uns Ihr Problem – wir erstellen ein individuelles Rechtsberatungsangebot für Sie.
  Anfrage ohne Risiko    vertraulich    schnell 

So bewerten Mandanten unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.235 Bewertungen) - Bereits 388.298 Beratungsanfragen

Herr Dr. Voß hat meinen Anspruch als Privatkunde gegen ein Großunternehmen binnen weniger Tage erfolgreich durchgesetzt. Obwohl es um eine relativ ...

Verifizierter Mandant

Die angeforderte Auskunft bzgl. zurückgeforderter Coronahilfen durch die IHK München hat mich so beeindruckt, dass ich gleich noch eine zweite ...

JG