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Muss das Jobcenter einem Schüler einen Computer anschaffen?
Sozialrecht | Lesezeit: ca. 3 Minuten
Ein 12 Jahre alter Schüler der 6. Klasse verlangte vom Jobcenter Geld für die Anschaffen eines internetfähigen Computers plus Maus und Tastatur, um damit seine Schulaufgaben machen zu können. Den PC benötigte für die Erledigung seiner Hausaufgaben. Bisher ist er dafür immer in ein Internet-Cafe gegangen. Die Schule bescheinigte ihm schriftlich, dass ein Computer für zuhause dringend erforderlich sei.
Das Jobcenter lehnte den Antrag auf Kostenübernahme für den Computer ab. Es sei gar nicht zuständig, denn es sei Pflicht der Schule, Lehrmittel zur Verfügung zu stellen.
Zur Klärung des Zuständigkeitsstreits hat das Gericht die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie dem Verfahren beigeladen.
Der Schüler erklärte die Klage für erledigt, nachdem der als Zeuge geladene Schuldirektor im Gerichtssaal zugesichert hatte, ihm einen Computer im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung zu stellen. Der Schuldirektor erklärte, dass heutzutage Referate und Präsentationen von den Schülern in der Regel am Computer erstellt werden. Er betonte, dass ihm digitale Bildung sehr wichtig ist. Kein Kind soll benachteiligt sein, weil es zuhause keinen Computer habe. Dem Schüler werde ein Computerarbeitsplatz im Rahmen der schulischen Hausaufgabenbetreuung zur Verfügung gestellt.
Das Gericht betone, dass es ein Grundrecht auf ein soziokulturelles Existenzminimum gebe und damit auch einen Anspruch auf Bildung. Dafür sei in erster Linie die Schule zuständig und nicht das Jobcenter.
SG Berlin, 27.02.2019 - Az: S 185 AS 11618/18
Quelle: PM des SG Berlin
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