Rechtsfragen? Lösen Sie mit unseren Anwälten   Jetzt Anfrage stellen Bereits 408.084 Anfragen

Länder beraten Reform der gesetzlichen Krankenversicherung

Sozialrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Die von der Bundesregierung beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung steht am 12. Juni 2026 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Länder können zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag darüber entscheidet.

Ausgaben reduzieren

Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung den Entwurf. Hauptursache seien die steigenden Ausgaben. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen. Die gesetzliche Krankenversicherung solle durch mehr Einnahmen und weniger Ausgaben im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro entlastet werden.

Einschnitte bei Vergütungen

Hierfür sollen kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne als Obergrenze gelten soll. Zudem ist geplant, die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen und die Ausgaben für Verwaltung und Werbung zu begrenzen.

Höhere Zuzahlungen

Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sollen einmalig um 50 Prozent erhöht werden. Die Reform sieht auch vor, die monatliche Bemessungsgrenze einmalig um 300 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz um 10 Prozent verringert werden.

Keine Leistungen für Homöopathie

Künftig sollen nur noch Ausgaben getätigt werden, die für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.

Änderungen bei der Familienversicherung

Bei der Familienversicherung ist geplant, für mitversicherte Partner einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten – diese bleiben weiterhin beitragsfrei. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sowie Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.

Abschlagserhöhungen bei Arzneimitteln

Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht. Dies betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel, nicht jedoch versorgungskritische Medikamente. Auch der Apothekenabschlag soll von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden.

Veröffentlicht: 03.06.2026

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus SWR / ARD Buffet 

Sie erhalten eine echte Erstberatung zum Festpreis statt unverbindlicher Ersteinschätzung.

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.261 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Ich hätte nicht gedacht, das mein Problem so schnell und so faktenbasiert, bearbeitet und beantwortet werden würde! Ich bin mehr als beeindruckt und ...
Verifizierter Mandant