Die von der Bundesregierung beschlossene Reform der gesetzlichen Krankenversicherung steht am 12. Juni 2026 auf der Tagesordnung des Bundesrates. Die Länder können zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen, bevor der Bundestag darüber entscheidet.
Ausgaben reduzieren
Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung seien in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was zu einem erheblichen Anstieg der Beitragssätze geführt habe, begründet die Bundesregierung den Entwurf. Hauptursache seien die steigenden Ausgaben. Bereits 2027 sei von einer Deckungslücke in Höhe von 15,3 Milliarden Euro auszugehen. Bis 2030 könne die Lücke auf rund 40 Milliarden Euro ansteigen. Um die Beiträge zu stabilisieren, müssten die Ausgaben reduziert werden, um sie in Einklang mit den Einnahmen zu bringen. Die gesetzliche Krankenversicherung solle durch mehr Einnahmen und weniger Ausgaben im Jahr 2027 um 16,3 Milliarden Euro, im Jahr 2030 um bis zu 38,1 Milliarden Euro entlastet werden.Einschnitte bei Vergütungen
Hierfür sollen kostenintensive Sondervergütungen und Doppelfinanzierungen abgeschafft werden. Die jährlichen Vergütungsanstiege sollen auf die tatsächlichen Kostensteigerungen begrenzt werden, wobei die durchschnittliche Entwicklung der Bruttolöhne als Obergrenze gelten soll. Zudem ist geplant, die Vergütungen von Führungskräften der Krankenkassen und die Ausgaben für Verwaltung und Werbung zu begrenzen.Höhere Zuzahlungen
Die Zuzahlungsbeiträge für Versicherte sollen einmalig um 50 Prozent erhöht werden. Die Reform sieht auch vor, die monatliche Bemessungsgrenze einmalig um 300 Euro zu erhöhen. Außerdem sollen die Festzuschüsse der Krankenkassen beim Zahnersatz um 10 Prozent verringert werden.Keine Leistungen für Homöopathie
Künftig sollen nur noch Ausgaben getätigt werden, die für Versicherte einen nachweisbaren Nutzen haben. Kosten für homöopathische und anthroposophische Mittel sowie Cannabis-Blüten werden nicht mehr übernommen.Änderungen bei der Familienversicherung
Bei der Familienversicherung ist geplant, für mitversicherte Partner einen zusätzlichen Beitrag in Höhe von 2,5 Prozent des Einkommens des erwerbstätigen Partners zu erheben. Dies betrifft allerdings nicht Kinder, Eltern von Kindern unter sieben Jahren sowie von Kindern mit Behinderung, die außerstande sind, sich selbst zu unterhalten – diese bleiben weiterhin beitragsfrei. Gleiches gilt für pflegende Angehörige und Partner im Rentenalter sowie Ehegatten und Lebenspartner mit voller Erwerbsminderung.Abschlagserhöhungen bei Arzneimitteln
Im Arzneimittelbereich wird der Herstellerabschlag, also der Rabatt, den Pharmaunternehmen bei der Abgabe verschreibungspflichtiger Medikamente an gesetzlich Versicherte gewähren müssen, erhöht. Dies betrifft insbesondere hochpreisige Patentarzneimittel, nicht jedoch versorgungskritische Medikamente. Auch der Apothekenabschlag soll von 1,77 Euro auf 2,07 Euro erhöht werden.Veröffentlicht: 03.06.2026
Quelle: BundesratKOMPAKT
Meldung geprüft von: RA Dr. jur. Rochus Schmitz und RAin Patrizia Klein
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