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Bundesrat berät abschließend über Entlastung für Gas und Wärmekunden

Sozialrecht Lesezeit: ca. 4 Minuten

Am 14. November 2022 berät der Bundesrat abschließend über die geplanten Soforthilfen für Gas und Wärmeversorgung, die bereits im Dezember wirken sollen. Auf Wunsch der Bundesregierung kommen die Ländervertreter dafür extra in einer Sondersitzung zusammen.

Beschleunigtes Verfahren

Der Bundestag wird das Gesetz voraussichtlich am Nachmittag des 10. November 2022 beschließen. Es geht auf eine Formulierungshilfe zurück, die die Bundesregierung am 2. November 2022 beschlossen und den Regierungskoalitionsfraktionen zur Verfügung gestellt hat. Die Änderungen sollen an den Entwurf zur ERP-Wirtschaftsförderung angehängt werden, dessen Beratungen bereits laufen. So kann auch das Verfahren im Bundestag beschleunigt werden.

Entlastung im Dezember

Ziel ist es, Haushaltskunden und kleinere Unternehmen mit einem Jahresverbrauch bis zu 1.500 Megawattstunden Gas durch eine einmalige Soforthilfe von den dramatisch gestiegenen Kosten zu entlasten - als Überbrückung, bis im nächsten Jahr die geplante Gaspreisbremse wirkt. Für die Betroffenen entfällt die Pflicht, die vertraglich vereinbarten Abschlagszahlungen für den Monat Dezember zu leisten. Bei der Wärmeversorgung erfolgt die Entlastung durch eine pauschale Zahlung, die sich im Wesentlichen an der Höhe des im September gezahlten Abschlags bemisst.

Für Mieterinnen und Mieter, die keine eigenen Verträge mit den Energielieferanten haben, sondern über Nebenkostenabrechnungen betroffen sind, sind differenzierte Sonderregeln je nach Vertragsgestaltung gegenüber der Vermieterseite vorgesehen. Ziel ist es, auch diese Haushalte zeitnah von den Kostensteigerungen zu entlasten.

Erstattung über KfW

Die Gas- und Wärmeversorgungsunternehmen können sich die ausgefallenen Dezemberzahlungen über die Kreditanstalt für Wiederaufbau erstatten lassen.

ERP-Wirtschaftsförderung in Millionenhöhe

Das geplante Wirtschaftsplangesetz des ERP-Sondervermögens 2023, das als „Trägergesetz“ für die Dezember-Soforthilfen dient, sieht unter anderem Finanzierungshilfen für Unternehmensgründungen, Förderung mittelständischer Unternehmen, Stipendien an Studentinnen und Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sowie die langfristige Förderung von Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von Multiplikatoren nach Deutschland vor. Basis ist das European Recovery Programm, das auf den Marshallplan der Nachkriegszeit zurückgeht. Es stellt im nächsten Jahr Mittel in Höhe von rund 943 Millionen Euro zur Verfügung.

Rasches Inkrafttreten geplant

Verzichtet der Bundesrat am 14. November 2022 auf die Anrufung des Vermittlungsausschusses, ist das Gesetz gebilligt und kann nach Unterzeichnung durch den Bundespräsidenten im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regeln zu den Soforthilfen sollen gleich am Tag darauf in Kraft treten, die Änderungen zum ERP-Sondervermögen am 1. Januar 2023.

Veröffentlicht: 11.11.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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