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Länder beraten über geplantes GKV-Finanzstabilisierungsgesetz

Sozialrecht Lesezeit: ca. 3 Minuten

In seiner Plenarsitzung am 16. September 2022 kann der Bundesrat zu den Regierungsplänen für eine finanzielle Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung Stellung nehmen.

Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen

Mit dem Gesetzentwurf verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die Finanzen der gesetzlichen Krankenkassen zu stabilisieren. Zudem will sie mit strukturellen Maßnahmen eine Grundlage zur mittel- und langfristigen Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung legen.

Bundeszuschuss an den Gesundheitsfonds

Vorgesehen ist insbesondere, dass der Bund im Jahr 2023 einen weiteren Zuschuss an den Gesundheitsfonds in Höhe von 2 Milliarden Euro zahlt. Nach dem Entwurf des Haushaltsgesetzes 2023 gewährt der Bund für das Jahr 2023 zudem ein Darlehen in Höhe von 1 Milliarde Euro an den Gesundheitsfonds.

Solidarausgleich

Zur Reduzierung der Finanzierungslücke 2023 sollen die finanziellen Lasten der GKV zudem durch einen kassenübergreifenden Solidarausgleich im Jahr 2023 gleichmäßiger auf die Mitglieder der GKV verteilt werden, indem die Finanzreserven der Krankenkassen, die abzüglich eines Freibetrags von 3 Millionen Euro das 0,2-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe überschreiten, in zwei Stufen anteilig herangezogen werden und den Gesundheitsfonds verstärken. Darüber hinaus soll die gesetzliche Obergrenze für die Finanzreserven der Krankenkassen von aktuell dem 0,8-fachen auf das 0,5-fache einer durchschnittlichen Monatsausgabe sinken.

Verlängerung des Preismoratoriums

Zur Stabilisierung der Arzneimittelausgaben der GKV soll das Preismoratorium bei Arzneimitteln bis Ende 2026 verlängert werden. Diese Maßnahme soll über die Vermeidung von zu erwartenden Preissteigerungen wesentlich zur Stabilisierung der Ausgaben für Arzneimittel in Höhe von mindestens 1,8 Milliarden Euro pro Jahr beitragen. Zudem soll sich der Apothekenabschlag für einen Zeitraum von zwei Jahren auf 2 Euro erhöhen.

Veröffentlicht: 10.09.2022

Quelle: BundesratKOMPAKT

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)

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