Am 8. April 2022 befasst sich der Bundesrat abschließend mit dem vom Bundestag am 17. März 2022 verabschiedeten Heizkostenzuschuss für Empfängerinnen und -Empfänger von Wohngeld, BAföG und weiteren Bildungsförderungen.
Gestaffelt nach Haushaltsgröße
Nach dem Gesetz erhält ein Ein-Personen-Haushalt im Wohngeldbezug einmalig einen Zuschuss von 270 Euro, ein Zwei-Personenhaushalt 350 Euro und jedes weitere Familienmitglied 70 Euro.
Studierende und Auszubildende, die staatliche Hilfen erhalten, haben Anspruch auf einmalig 230 Euro.
Pfändungssicher
Der Zuschuss ist unpfändbar und wird von Amts wegen gezahlt - einer gesonderten Antragstellung bedarf es nicht. Die Auszahlung ist für den Sommer vorgesehen, wenn in der Regel die Heizkosten- und Nebenkostenabrechnungen eintreffen.
Hintergrund für den Bundestagsbeschluss, der auf eine Fraktionsinitiative der Regierungskoalition zurückgeht, ist der starke Anstieg der Heizkosten aufgrund der hohen Energiepreise.
Der Bund stellt für den Zuschuss rund 370 Millionen Euro zur Verfügung, die an mehr als zwei Millionen Personen mit niedrigem Einkommen gehen. Das Gesetz soll am 1. Juni 2022 in Kraft treten und bis Ende Mai 2032 gelten.
Veröffentlicht: 31.03.2022
Quelle: BundesratKOMPAKT