Rechtsfrage? Fragen Sie unsere Anwälte. Bereits 404.084 Anfragen
Rückzahlungsanspruch des Flugreisenden
Reiserecht | Lesezeit: ca. 1 Minute
Der Rückzahlungsanspruch nach Art. 8 I a der Verordnung EG Nr. 261/04 (entspricht im Ergebnis § 812 BGB) ist kein höchstpersönlicher Anspruch. Vielmehr sind die „Flugscheinkosten“ an den Fluggast zurückzuzahlen, der den (Gesamt)Preis seinerzeit leistete.
Wäre z.B. ein (geschäftsunfähiges) Baby auf einem Familienflug gebucht gewesen, hätte diesem kein anteiliger Rückzahlungsanspruch zugestanden, der in einem gesonderten Verfahren hätte geltend gemacht werden können.
Als höchstpersönlicher Anspruch ist allenfalls der Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art. 5, 7 der Fluggastrechteverordnung, der ggf. auch unmittelbar dem mitbeförderten Kind zusteht, zu bewerten.
AG Bremen, 20.04.2021 - Az: 9 C 30/21
Wir lösen Ihr Rechtsproblem!
AnwaltOnline - bekannt aus Anwalt - Das Magazin
Fragen kostet nichts: Sie erhalten kostenlos ein unverbindliches Angebot für eine anwaltliche Beratung.
Anfrage ohne Risiko
Vertraulich
Schnell
Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung
Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.255 Bewertungen)
Sehr schnelle und freundliche Beratung. Alles zur meiner vollsten Zufriedenheit. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Herzlichen Dank für die zügige und umfassende Beratung.