Es ist nicht gerechtfertigt, auch einen „Mitreisenden“ eines positiv getesteten
Reisenden von einer Teilnahme an der
Kreuzfahrt auszuschließen. Der Umstand einer „Mitreise“ ist ohne durchgreifende Aussagekraft für die Annahme einer Gefahr einer unerkannten Infektion durch einen - positiv getesteten - Reisenden.
Die Gefahr muss sich denknotwendig auf Umstände vor Reiseantritt gründen. Diese können zum Beispiel darin zu sehen sein, dass der positiv getestete Reisende mit dem Mitreisenden vor Reiseantritt in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat, mit ihm zusammen angereist ist oder sonst wie ein Kontaktverhältnis bestanden hat, das eine Infektion möglich macht bzw. nahelegt.
Dass der Reisende für eine andere Person eine „Mitreise“ (z.B. eine Reise für sich und seine Familienangehörige) bucht, sagt indes nichts bzw. jedenfalls nicht hinreichend Zwingendes darüber aus, wie das Kontaktverhältnis vor Reiseantritt gewesen ist. Denkbar und nicht auszuschließen ist z.B., dass sich der Reisende und sein Mitreisender erst an Bord treffen und vorher mangels Kontakts kein Infektionsrisiko zwischen ihnen bestanden hat. Ein Ausschluss von der
Reise in einem solchen Fall wäre offensichtlich unbillig.
Der Entscheidung lag der nachfolgende Sachverhalt zugrunde:
Der Kläger buchte für sich und seine Familie bei der Beklagten eine Kreuzfahrt „Ahoi Tour ab Kiel“. Der Reisevertrag beschrieb folgende Eckpunkte (Buchungsbestätigung vom 03.08.2021):
1. Reiseroute: Kiel - Göteborg - Visby - Stockholm - Kiel .
2. Reisezeit: 16.10.2021 bis 23.10.2021
3. Reisepreis (exklusive Anreisepaket): 7.180,00 €
Die Reisebedingungen beinhalteten folgende Bestimmungen:
Ziffer 1 e
Ein COVID-I9-PCR-Test mit negativem Ergebnis ist Voraussetzung für den Reiseantritt. Je nach Entwicklung der aktuellen Lage können weitere bzw. andere Tests alternativ oder zusätzlich verlangt werden. Alle Informationen zum Testverfahren finden Sie - hier. Im Fall eines positiven Testergebnisses behält sich AIDA Cruises das Recht vor, auch die Mitreisenden des positiv getesteten Gastes von der Kreuzfahrt auszuschließen. Bei Vorlage eines positiven Testergebnisses kann die Reise einmalig kostenfrei umgebucht werden. Dies gilt auch für die Mitreisenden, sollten diese ebenfalls nicht an der Reise teilnehmen dürfen.
Ziffer 5.2 Satz 1
Lässt der geistige oder körperliche Zustand eines Gastes eine Reise bzw. Weiterreise nicht zu, weil dieser den Gast reiseunfähig macht oder eine Gefahr für den Gast selbst oder jemanden sonst an Bord darstellt, kann die Beförderung verweigert oder die Urlaubsreise des Gastes jederzeit abgebrochen werden.
Nach Betreten des Schiffes am 16.10.2021 wurden Corona-Tests durchgeführt und die Familie bezog ihre zwei Kabinen. Weil bei dem Sohn … der Corona-Test positiv war, musste die gesamte Familie das Schiff verlassen.
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