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Optionaler Check-In am Flughafen: Auf Kostenpflicht ist bei der Buchung hinzuweisen!

Reiserecht Lesezeit: ca. 2 Minuten

Sofern ein optionaler Check-In am Flughafen für den Fluggast kostenpflichtig ist, so ist die Fluggesellschaft (hier: Ryanair) dazu verpflichtet, bereits im Rahmen des Buchungsvorgangs einer Flugbuchung die zu zahlenden Kosten in bezifferter Form anzugeben.

Im zu entscheidenden Fall verhielt es sich so, dass der Check-In nur dann kostenfrei ist, wenn der Fluggast spätestens zwei Stunden vor Abflug online eingecheckt hat.

Das Check-In am Flughafen wurde hingegen mit 55 € pro Person berechnet, ohne das auf diese Kosten beim Buchungsvorgang hingewiesen wurde.

Auf die Kosten ist jedoch sowohl nach der Luftverkehrsdiensteverordnung als auch nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb klar und transparent hinzuweisen.

Es reicht nicht aus, diese Kosten in den AGB auszuweisen. Schließlich muss der Fluggast diese nicht zwingend lesen. Auch eine E-Mail, die über die Möglichkeit des Online-Check-Ins informiert und zwei Tage vor Abflug an den Fluggast verschickt wird ist unzureichend.


LG Frankfurt/Main, 12.01.2021 - Az: 3-06 O 7/20


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Patrizia Klein (Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

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