Rechtsfragen? Unsere Anwälte helfen sofort   Jetzt Anfrage stellen Bereits 421.058 Anfragen

Keine Hotel-Sterne Angaben bei Google ohne gültige Hotelklassifizierung

Reiserecht Lesezeit: ca. 1 Minute

Auf Suchergebnissen bei google.de darf der Betreiber Google LLC, Mountain View keine Angaben wie „3-Sterne-Hotel“ oder „4-Sterne-Hotel“ für Hotelbetriebe in Deutschland machen, wenn diese tatsächlich nicht über eine gültige Hotelklassifizierung nach Maßgabe der DEHOGA Deutschen Hotelklassifizierung GmbH verfügen.

Vorliegend wurde es Google LLC mit Anerkenntnisurteil untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in „Google Local Listings“ auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de solche Hotelbetriebe mit der Angabe „(..)-Sterne-Hotel“ anzuzeigen.


LG Berlin, 08.07.2020 - Az: 101 O 3/19


Hinweis: Urteile geben die Rechtsauffassung des Gerichts zum Entscheidungsdatum wieder und ersetzen keine rechtliche Beratung im Einzelfall. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit wird keine Gewähr übernommen.

Dr. jur. Rochus Schmitz (Rechtsanwalt)Alexandra Klimatos (Rechtsanwältin, Absolventin der Fachanwaltslehrgänge: Familienrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht)Dr. jur. Jens-Peter Voß (Rechtsanwalt)

Wir lösen Ihr Rechtsproblem!

AnwaltOnline – bekannt aus Berliner Zeitung 

Das sagen Mandanten über unsere Rechtsberatung

Durchschnitt (4,85 von 5,00 - 1.276 Bewertungen)

Sehr weitergeholfen und auch im Nachgang noch mal geantwortet und weiter geholfen. Vielen Dank.
Verifizierter Mandant
Sehr genaue und detaillierte Einschätzung. Wichtig ist alle Unterlagen einzusenden und genauestens den Sachverhalt zu schildern.
Verifizierter Mandant